AWS g/k
(ehemals Betreutes Wohnen)
Für Menschen mit einer geistigen und/ oder körperlichen Behinderung bieten wir im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis Assistenzleistungen im eigenen Wohnumfeld an.
Unser qualifiziertes Personal leistet die Unterstützung in der eigenen Wohnung oder in Wohnungen die von uns angemietet werden können.
Die individuellen Bedürfnisse sind die Grundlage unserer Assistenzleistungen. Das Ziel dabei ist, vorhandene Fähigkeiten zu fördern, stärken und zu erhalten, um so eine größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen. Dies unterstützt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die persönliche Eigenverantwortlichkeit. Unsere Assistenz erfolgt in beratender, begleitender und anleitender Form.
Die Kosten für unsere Assistenzleistungen werden in der Regel von Ihrem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen, sofern Sie nicht über zu viel Einkommen oder Vermögen verfügen. Gemeinsam mit diesem ermitteln Sie Ihren individuellen Assistenzbedarf und den zeitlichen Umfang der Unterstützungsleistungen.
In folgenden Lebensbereichen können unsere Assistenzleistungen liegen
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Erschließung des persönlichen Wohnumfeldes
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Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags sowie die Suche nach einer sinngebenden Beschäftigung
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Aufbau und Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen
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Unterstützung im Rahmen der Haushaltsführung (Anleitung im hauswirtschaftlichen Bereich, Begleitung zu Einkäufen, Beratung bei der Bevorratung mit Lebensmitteln, …)
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Begleitung im Rahmen einer adäquaten ärztlichen Versorgung zum Ziel der Aufrechterhaltung und Verbesserung der persönlichen gesundheitlichen Situation
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Erhaltung oder Verbesserung der eigenen Mobilität
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Entlastende Gespräche und Begleitung bei persönlichen Krisen
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Förderung der Selbstwahrnehmung, der eigenen Bedürfnisse und der Findung persönlicher Lebensziele
Das AWS ersetzt keine Leistungen anderer Fachdienste wie etwa der Bundesagentur für Arbeit, eines Pflegedienstes, Integrationsämter oder einer gesetzlichen Betreuung.
Das AWS g/k ist für Menschen gedacht, die sich überwiegend selbst versorgen können.
Es ist ungeeignet bei Bedarf nach Präsenzkraft / Rufbereitschaft, einem intensivmedizinischem Bedarf, einer vorrangigen Pflegebedürftigkeit, überwiegend prägenden Sucht- / Abhängigkeitserkrankungen, Eigen- / Fremdgefährdung.
Die Assistenzleistungen werden werktäglich von Montag bis Freitag erbracht. An Wochenenden, nachts oder an Feiertagen finden keine Kontakte statt. Es wird keine Rufbereitschaft angeboten.
Die wöchentliche Unterstützung, richtet sich nach dem gemeinsam mit dem jeweiligen Kostenträger ermittelten Bedarf.