Ambulante Erziehungshilfen
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i.V.m. § 31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 27 i.V.m. § 30 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 27 i.V.m. § 35SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in ambulanter Form (§ 27 i.V.m. § 35 a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 1684 Abs. 4 BGB)
- Elternassistenz (§ 78 SGB IX)
Die ambulanten Erziehungshilfen bieten Unterstützung, Beratung und Begleitung für Familien. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Arbeit mit Familien, in denen ein oder auch beide Elternteile psychisch erkrankt sind. Auch eine Suchtproblematik auf Seiten der Eltern oder geistige Beeinträchtigung sind für uns nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium
Wesentliche Bestandteile der einzelnen Hilfen können sein:
- Elterngespräche, Einzelgespräche und Familiengespräche bei Bedarf auch unter Einbeziehung anderer wichtiger Bezugspersonen
- Kontakte zu Kindergarten, Schule, Facharzt*in, Klinik
- Unterstützung bei der Planung von (Freizeit-)Aktivitäten der gesamten Familie oder einzelner Familienmitglieder
- Erarbeitung adäquater Alltagsstrategien und Kommunikationsmuster
- Zeitweise Übernahme einer Modellfunktion durch die sozialpädagogische Fachkraft
Unsere Hilfestellungen sollen die Eltern in die Lage versetzen, das Wohl ihrer Kinder zu gewährleisten (Versorgung, Erziehung, Bildung). Die Hilfe findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt und orientiert sich an den Ressourcen und Einschränkungen der jeweiligen Familie. Es stehen dazu qualifizierte pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um den besonderen Anforderungen gerecht werden zu können.
In enger Vernetzung mit unseren Angeboten aus den Bereichen Sozialpsychiatrie und Behindertenhilfe Wohnen bieten wir ein breites Spektrum an Hilfestellungen für Familien im Sinne von „Hilfe aus einer Hand“.


