Das Begleitete Wohnen in Familien richtet sich an Menschen mit einer geistigen oder/und körperlichen Behinderung, die auf Grund ihres individuellen Unterstützungsbedarfes nicht alleine leben können oder möchten. Sie können in einer sogenannten Gastfamilie ein neues Zuhause in einer Gemeinschaft finden. In manchen Fällen kann so einem Leben in einer besonderen Wohnform entgegengewirkt werden.
Im Rahmen des Begleiteten Wohnens in Familien haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, das eigenständige Wohnen im geschützten Rahmen einer Gastfamilie zu erleben. Der Gast kann – je nach persönlicher Ressourcen – in die Alltagsaufgaben der Gastfamilie miteingebunden werden und so seine bereits vorhandenen Fähigkeiten stärken oder neue entwickeln. Seine Gastfamilie ist ihm Ansprechpartner in allen alltäglichen Belangen.
Das geschulte Personal der AWO Rhein-Neckar begleiten sowohl Gast als auch Familie im Rahmen des Zusammenlebens. Es finden regelmäßige Besuch statt, bei akut aufgetretenen Problemen steht das Personal der Familie auch außerhalb dieser Termine zur Verfügung.
Gastfamilien können Familie, Paare oder Einzelpersonen sein welche gewisse Bedingungen mit Blick auf das künftige Zusammenleben erfüllen. Gast und Familie können (außer Eltern-Kind) müssen aber nicht miteinander verwandt sein. Die Gastfamilie erhält einen finanziellen Ausgleich für ihr Engagement.
Die Kosten für diese Art des Wohnens mit Unterstützung wird in der Regel von Ihrem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen, sofern Sie nicht über zu viel Einkommen oder Vermögen verfügen.